Gutachten

Gutachten 

Gerichtsgutachten

Sachverständigen-Gutachten genießen eine hohe Glaubwürdigkeit vor Gericht und können zur Beweissicherung oder Schadensermittlung nötig sein, wenn es zu gerichtlichen Streitigkeiten über die Qualität und Ausführung einer handwerklichen Leistung oder Lieferung geht.

Als Sachverständiger im Rahmen von Gerichtsverfahren unterstütze ich fachlich beratend die Richter, um ein korrektes Urteil im Rahmen technischer Normen und handwerklicher Leistungen zu fällen oder einen Vergleich herbeizuführen.

Privatgutachten

Als Privatgutachten bezeichnet man die Art von Sachverständigen-Gutachten, welche außerhalb eines Gerichtsverfahrens für private Auftraggeber erstellt werden.

 Der Auftraggeberkreis für ein Privatgutachten ist unbegrenzt. Jedem Interessenten steht es frei, in einem Streitfall einen Sachverständigen zu beauftragen. Oftmals können langwierige Gerichtsverfahren durch das Hinzuziehen eines Sachverständigen zu einem Streitfall vermieden werden. Voraussetzung hierfür ist, dass beide Parteien das Ergebnis des Gutachtens akzeptieren.

 Selbstverständlich kann ich auch zur Abnahme von Handwerker-Leistungen herangezogen werden. Gerade bei Bauabnahmen hat sich dies bewährt, da ich die Interessen des Bauherren oder Bauträgers in fachlicher Hinsicht wahrnehmen kann.

Versicherungsgutachten

Haftungs-, Mangel- und Schadenbewertungen

Bei solchen Schadensbewertungen werden in der Regel nicht nur die Belagssysteme an sich, sondern auch die Untergründe bewertet.

Häufig muss hierbei im Hinblick auf Planungs-, Anwendungs-, Verarbeitungs- und Produktmängel auf Kondensatschäden, Feuchtigkeitsschäden, Wasserschäden sowie und Beschädigungen allgemein und Verschmutzungen bzw. Verunreinigungen aller Art eingegangen werden.

 Solche Gutachten beinhalten übersichtlich strukturiert Vorgang, Beteiligte, aufgetretene Mängel/Schäden, Verantwortlichkeiten und Schadenhöhe, bei deren Ermittlung, außer den eigentlichen Mangelfolgeschäden, ggf. Erfüllung, Gewährleistung, Sowiesokosten, Zeitwerte, Wertminderungen und Auflagen an den VN berücksichtigt werden.

Schiedsgutachten

In staatlichen Gerichtsverfahren oder Schiedsverfahren werden häufig Sachverständige von Richtern oder Schiedsrichtern benannt, um diese bei der Entscheidungsfindung im Zusammenhang mit technischen oder nicht-juristischen Fragen, deren Beantwortung einer bestimmten Expertise bedarf, zu unterstützen.

In Schiedsverfahren nutzen Parteien gelegentlich einen parteibenannten Sachverständigen, damit dieser sie bei der schlüssigen Argumentation ihrer Positionen unterstützt.

 Wenn sich die Parteien in ausschließlich technischen, nicht aber rechtlichen Fragen, ganz oder weitestgehend uneinig sind, können sie übereinkommen, gemeinsam einen Sachverständigen zu bestimmen, der eine verbindliche Stellungnahme zur in Rede stehenden Streitfrage abgibt. Die Stellungnahme kann auf die Einbeziehung eines oder mehrerer in Streit stehender Fakten begrenzt sein oder die Festlegung und Klarstellung der Rechte und Pflichten der Parteien betreffen.

Wesentliche Vorteile
Ein Schiedsgutachten hilft, die technische Genauigkeit und Angemessenheit der Lösung sicherzustellen.
Mit einem Schiedsgutachten wird die Parteiautonomie gefördert, weil die Parteien frei Sachverständige benennen und ihre Aufgaben und Mission bestimmen können.
Ein Schiedsgutachten gewährleistet Vertraulichkeit, weil das Schiedsgutachten nur in seltenen Fällen öffentlich zugänglich ist.
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